Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ventus Parking
Stand: Januar 2026
Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Ventus Parking und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung von Park-, Shuttle- und Transferleistungen zum Flughafen Frankfurt am Main. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern Ventus Parking diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Buchung und Vertragsschluss
(1) Die Buchung der von Ventus Parking angebotenen Leistungen erfolgt ausschließlich über die hierfür bereitgestellten Online-Buchungssysteme.
(2) Buchungen müssen grundsätzlich mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Leistungsbeginn erfolgen.
(3) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit der elektronischen Buchungsbestätigung von Ventus Parking zustande.
(4) Ventus Parking behält sich vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Shuttle- und Transferleistungen
(1) Vertragsbestandteil ist der Transport der Kunden einschließlich deren Gepäck zwischen dem Betriebsgelände von Ventus Parking und dem Flughafen Frankfurt am Main sowie die Rückbeförderung.
(2) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind ausschließlich die Angaben in der Buchungsbestätigung.
(3) Ein Anspruch auf das rechtzeitige Erreichen bestimmter Flugzeiten besteht nicht.
(4) Ventus Parking ist berechtigt, aus betrieblichen Gründen Sammeltransporte durchzuführen. Eine Wartezeit von bis zu 45 Minuten gilt als zumutbar.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung korrekte Flugzeiten anzugeben. Änderungen (z. B. Flugnummer, Verspätungen, Umbuchungen) sind Ventus Parking unverzüglich, spätestens jedoch 4 Stunden vor der geplanten Zeit, telefonisch mitzuteilen.
(6) Der vereinbarte Treffpunkt am Flughafen ist unmittelbar nach Ankunft aufzusuchen.
(7) Wird der Fahrer verpasst und Ventus Parking nicht unverzüglich informiert, besteht kein Anspruch auf Beförderung.
Parken und Fahrzeugeinstellung
(1) Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde das Recht, ein Fahrzeug auf einem zugewiesenen Stellplatz abzustellen.
(2) Ventus Parking übernimmt keine Verwahrungspflicht für Fahrzeuge oder mitgeführte Gegenstände.
(3) Auf dem Betriebsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
(4) Fahrzeuge sind ausschließlich innerhalb der markierten Stellflächen abzustellen.
(5) Ventus Parking ist berechtigt, Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des Kunden umzuparken oder abschleppen zu lassen, sofern diese den Betrieb beeinträchtigen oder eine Gefahr darstellen.
(6) Der Vertrag endet mit der Ausfahrt des Fahrzeugs.
Verhalten auf dem Betriebsgelände
(1) Jeder Kunde hat sich so zu verhalten, dass keine Gefährdung oder Schädigung Dritter entsteht.
(2) Reparaturen, Fahrzeugwäsche, das Ablassen von Betriebsstoffen oder das Entsorgen von Müll sind untersagt.
(3) Verunreinigungen sind vom Kunden unverzüglich zu beseitigen; andernfalls erfolgt die Reinigung auf dessen Kosten.
(4) Der Aufenthalt auf dem Gelände ist ausschließlich zum Parken, Abholen, Be- und Entladen sowie für Shuttle-Wartezeiten gestattet.
(5) Mit dem Befahren des Geländes versichert der Kunde, dass Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz bestehen. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Haftung für Fahrzeuge und Gepäck
(1) Das Abstellen des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden.
(2) Ventus Parking haftet nicht für Schäden, Diebstahl oder Brand am Fahrzeug während der Parkdauer.
(3) Für Schäden im Rahmen eines Valet-Services haftet ausschließlich die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters.
(4) Pro Person ist ein Gepäckstück bis 25 kg sowie Handgepäck zulässig. Sonder- oder Übergepäck ist spätestens 72 Stunden vor Fahrtbeginn anzuzeigen.
(5) Eine Haftung für Gepäckschäden ist ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Buchungszeitpunkt veröffentlichten Preise.
(2) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Die Zahlung ist bei Vertragsbeginn im Voraus für die gesamte Parkdauer zu leisten.
(4) Eine Rückerstattung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt nicht.
(5) Die Fahrzeugabholung ist ausschließlich dem Vertragspartner gestattet.
Haftung von Ventus Parking
(1) Eine verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen.
(2) Ventus Parking haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(4) Für Flugversäumnisse, Verspätungen oder verpasste Anschlüsse wird keine Haftung übernommen.
(5) Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Haftung des Kunden
(1) Der Kunde haftet für alle durch ihn, seine Begleitpersonen oder Beauftragten verursachten Schäden.
(2) Schäden sind unverzüglich zu melden und der eigenen Haftpflichtversicherung anzuzeigen.
(3) Bei Boden- oder Grundwasserverunreinigungen trägt der Kunde sämtliche Kosten und stellt Ventus Parking von Ansprüchen Dritter frei.
